Praxis für Naturheilkunde - Energie- u. Quantenmedizin

Hans-Peter Lojdl – Heilpraktiker

 

 

Honorar

Mein Honorar berechnet sich für Privatversicherte (mit und ohne Beihilfe), Zusatzversicherte mit Heilpraktikerleistungen angelehnt an den oberen Grenzen, nach den Sätzen des GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).

Ihre Rechnung können Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung, einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung oder evtl. bei Ihrer Beihilfestelle einreichen.

Da dieses Gebührenverzeichnis aus dem Jahre 1985 stammt, werden nicht aufgeführte Leistungen analog abgebildet und die Abrechnungsziffern ggf. mit erhöhtem Steigerungsfaktor abgerechnet.

Bestehen Differenzen zwischen einer Kostenerstattung und dem Rechnungsbetrag geht dieser zu Lasten von Ihnen.


Mein Honorar für "Selbstzahler" können sie gerne telefonisch erfragen.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten in der Regel keine Heilpraktikerkosten. Sie können aber versuchen Ihre Rechnung, im Rahmen Ihrer jährlichen Steuererklärung geltend zu machen.

Der mit Ihnen über eine Honorarvereinbarung aus der Behandlung resultierende Rechnungsbetrag ist fristgerecht innerhalb der auf der Rechnung vermerkten Zahlungsfrist vollständig von Ihnen zu bezahlen, unabhängig von einer möglich Erstattung durch Ihre Kostenträger, wie Krankenversicherung, Heilpraktiker-Zusatzversicherung und Beihilfe .